Förderfähigkeit meiner Beratung

Bis zu 80 % Förderung für Ihre Organisationsentwicklung

Mit INQA-Coaching, einem Förderprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, können kleine und mittlere Unternehmen ihre Arbeitswelt zukunftsfähig gestalten.

Ich freue mich sehr, dass ich als autorisierte INQA-Coachin meine Organisationsberatung im Rahmen dieses Förderprogramms anbieten kann. Denn das Programm passt wunderbar zu meiner Überzeugung: Menschen sollen gerne und gut arbeiten können – und Unternehmen gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich sein.

Mehr zu INQA-Coaching

Logo des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Siegel Autorisierter INQA-Coach
Manon Segschneider im Coaching-Gespräch

Eine richtig gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt Unternehmen aktuell dabei, gute Führung, gelingende Zusammenarbeit, sinnvolle Arbeitsabläufe und den Umgang mit den Veränderungen durch die Digitalisierung weiterzuentwickeln. Bis zu 80 % der Beratungskosten können übernommen werden.

Illustration einer gemeinsamen Arbeitsrunde

Was kann gefördert werden?

Die gemeinsame Auseinandersetzung mit Fragen wie diesen:

Das Besondere am geförderten Coaching: Die Mitarbeitenden gestalten die Veränderungen aktiv mit. Denn die besten Lösungen entstehen oft dort, wo Menschen täglich zusammenarbeiten.

Was bedeutet die Förderung konkret?

Das Förderprogramm heißt INQA-Coaching und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union über den Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt.

Förderung Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten
Umfang Bis zu 12 Beratungstage
Zeitraum Maximal 7 Monate
Eigenanteil 20 % der förderfähigen Nettokosten

Ein Beispiel: Bei einem Coaching über zwölf Tage zu je 1.200 € netto betragen die förderfähigen Beratungskosten 14.400 €. Davon können 11.520 € gefördert werden. Ihr Eigenanteil beträgt dann 2.880 € zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.